LG Köln: Kenntnisunabhängige Haftung des Merchant für Rechtsverstöße seiner Werbepartner.

06.10.2005  |  Technology, Media & Telecoms

Ein Anbieter von Werbepartnerschaften im Internet (Merchant) haftet für rechtswidriges Verhalten seiner Werbepartner (Affiliates), unabhängig davon ob er hiervon Kenntnis hatte.

Anwälte

 

Im konkreten Fall hatte ein Affiliate durch Verwendung des Namens eines Wettbewerbers in den Meta-Tags seiner Webseite, dessen Markenrechte verletzt. Der Merchant hatte nachweislich keine Kenntnis hiervon und ein solches Verhalten des Affiliate verstieß auch gegen die vereinbarten AGB. Zudem hatte der Affiliate eigenmächtig eine von der Anmeldung zum Partnerprogramm des Merchant abweichende Domain für die Verlinkung auf die Website des Merchant verwendet.

Das Landgericht Köln vertritt die Auffassung, dass der Merchant dennoch für den Rechtsverstoß des Affiliate haften muss. Da der Merchant seine Werbung an den Affiliate delegiert habe, habe er für ihn auch wie für einen Beauftragten zu haften. Dies gelte auch für Meta-Tags auf Webseiten, die aufgrund der Abweichung von der Domain durch den Affiliate nicht Teil des Partnerprogramms geworden sind. Der Merchant müsse aufgrund der Zahlung von Provisionen für die Generierung von Traffic auf der Website des Merchant mit Rechtsverstößen des Partners rechnen. Einer Haftung könne der Merchant nur dadurch entgehen, dass er vertraglich sicherstelle, dass Marken und Fimennamen von Wettbewerbern nicht rechtsmwidrig von seinen Affiliates genutzt werden. Hierfür bedürfe der Werbepartnervertrag eines Anhanges mit der Auflistung aller Marken und Frimennamen von Wettbewerbern.

Das LG Hamburg hatte dagegen mit Urteil vom 03.08.2005 (Az. 315 O 296/05) in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass dem Anbieter eine Überprüfung seiner Werbepartner hinsichtlich einer Verletzung von Rechten Dritter nicht zuzumuten ist und eine Haftung somit entfällt.

Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil des LG Köln in einem Berufungsverfahren dem Oberlandesgericht Köln zur Überprüfung vorgelegt wird oder unmittelbar rechtskräftig wird.

LG Köln, Urteil v. 06.10.2005, Az. 31 O 8/05

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Jan Pohle

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