Kündigungsschutzrecht: Kündigung wegen verbaler sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
17.08.2009 | Arbeitsrecht
Auch bei nur verbalen sexuellen Belästigungen durch einen langjährig beschäftigten männlichen Mitarbeiter kann eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung verhältnismäßig sein. Eine begangene sexuelle Belästigung macht die Weiterbeschäftigung im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB nicht per se unzumutbar.
Dr. Rajko Herrmann (Taylor Wessing, Berlin) nimmt zu dem Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 4.3.2009 – 3 Sa 410/08 Stellung, erschienen im Betriebs-Berater 2009, Heft 34, S. 1816.
Anwälte Dr. Rajko Herrmann