Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen?

30.10.2005  |  Arbeitsrecht

Ein Überblick über die gesetzlichen Einschränkungen.

Anwälte Dr. Kilian Friemel

 

Mit der Änderung des Schwerbehindertenrechts durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zum 1.5.2004 wurde unter anderem § 90 Abs. 2a SGB IX neu eingefügt. Seither wird in der Literatur ohne nähere Begründung die Auffassung vertreten, der noch nicht anerkannt Schwerbehinderte genieße keinen Sonderkündigungsschutz, wenn er seinen Antrag auf Anerkennung oder Gleichstellung erst unmittelbar vor Ausspruch der Kündigung eingereicht hat. Wie können der Gesetzestext sowie die Gesetzesbegründung interpretiert werden? Und welche Handlungen sind im Umgang mit der neuen Gesetzeslage angebracht?

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