Kostendruck, knappe Kassen und die Konsolidierung des Marktes Rosige Zeiten für Privatinvestoren im Gesundheitswesen?

09.09.2011  |  Life Sciences & Healthcare

Einführung
Der Gesundheitsmarkt ist derzeit besonders attraktiv für private Investoren. Die defizitäre Situation kommunaler Krankenhäuser, ein drückender Investitionsstau und das Wegbrechen der Verlustdeckung durch die Kommunen bestimmen die Lage. Der steigende Kostendruck führt zu einer Verschiebung der Marktstrukturen: Waren 1991 noch 46% der Krankenhäuser in Deutschland in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, so waren es 2009 nur noch 31,2%. Demgegenüber hat der Anteil von Kliniken in privater Trägerschaft stetig zugenommen. Ihr Marktanteil belief sich 2009 auf knapp 32% - 17,2% mehr als 1991.
Auch der Markt für ältere Menschen ist für Investoren interessant, weil er überdurchschnittlich wächst Hauptgrund: Immer weniger Menschen werden zu Hause, immer mehr in Alten- und Pflegeheimen betreut - bei steigender Lebenserwartung.
Das Gesundheitswesen unterscheidet sich deutlich von anderen Branchen. Die Leistungserbringer bewegen sich in einem stark regulierten Umfeld, in dem Drittinteressen, wie etwa die Gesundheit der Patienten oder die Leistungsfähigkeit des Staates, besonders betroffen sind. Regulatorische Vorgaben ergeben sich dabei insbesondere für Errichtung, Betrieb und Finanzierung der Gesundheitseinrichtung sowie für ihre Leistungserbringung. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind extrem schnelllebig, weil sie im Mittelpunkt des politischen Interesses stehen. Die Gewährung von Investitionszuschüssen hängt wiederum von der - zumeist prekären - Lage der Landeshaushalte ab. Bei der Entscheidung für eine Investition in eine Gesundheitseinrichtung müssen deshalb die regulatorischen Vorgaben immer mit berücksichtigt werden.
Krankenhäusern und Pflegeheimen ist gemeinsam, dass sie in einem stark reglementierten Bereich mit ähnlichen Strukturen agieren, bei der die Gewährleistung hoher Qualitätsstandards einer nicht immer freien Preisgestaltung gegenübersteht (DRG's, Pflegesätze etc.). Zudem unterliegt die Leistungserbringung permanentem Innovationsdruck. Auch erfolgt eine im Wesentlichen gleiche duale Finanzierung im Wege der Erstattung von Pflege- bzw. Behandlungskosten durch die gesetzlichen Versicherungen sowie der Teilhabe an der öffentlichen Investitionsforderung durch die Länder. [...]

Quelle: NZS 2011, 525 (Heft 14)
Autoren: Michael Stein, Dr. Oliver Klöck und Johannes Althaus

Anwälte Michael Stein, Dr. Oliver Klöck

 
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