Kompaktkommentar Vergaberecht (2. Auflage)
Die 2. Auflage des Kompaktkommentars Vergaberecht hat die etwas ungewohnte Struktur der 1. Auflage nach „Losen“, d.h. nach Sachzusammenhängen statt nach den gesetzlichen Bestimmungen beibehalten. Grund dafür ist die ganz überwiegend positive Resonanz auf die 1. Auflage und die Tatsache, dass der Gesetzgeber bis zum heutigen Zeitpunkt an der vielfach kritisierten „Kaskadenstruktur“ der Gesetzeslage festhält. Die 2. Auflage ist dabei genau zu dem Zeitpunkt eines gewissen Umbruchs des Vergaberechts erschienen, bspw. mit der Verabschiedung der Sektorenverordnung (SektVO) und mit wichtigen Neufassungen der VOB/A, VOL/A und VOF. Berücksichtigt worden sind selbstverständlich das Vergaberechts-modernisierungsgesetz 2009 und die vergaberechtlichen Regelungen des SGB V 2008. Auf ca. 1.900 Seiten umfasst der Kommentar damit die gesamte vergaberechtliche Rechtslage, einschließlich verschiedener Randbereiche wie dem Strafrecht, dem EU-Recht, dem Recht der WTO usw.
Anwälte Dr. Klaus Willenbruch, Kristina Wieddekind