Klare Regeln für Kapitalaufbringung
Auch nach den neuesten Verlautbarungen der chinesischen Regierung gilt das Thema Kapitalaufbringung als klar und beständig.
Anwälte Dr. Sven-Michael Werner
In den letzten zehn Jahren hat es hinsichtlich der Vorschriften für die Kapitalaufbringung bei chinesischen Gesellschaften keine großen Veränderungen gegeben. Dieser Bereich des chinesischen Gesellschaftsrechts ist zu Unrecht nur selten Gegenstand genauerer Betrachtung, gelten die hier maßgeblichen Grundsätze doch als weitgehend ausgelotet. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die geltende Rechtslage verschiedene Gestaltungen zulässt, die je nach Situation Vorteile für die Investoren bringen können.
Der vollständige Artikel steht Ihnen oben als pdf-Dokument zur Verfügung.
Den kompletten Artikel herunterladen (PDF, 138KB)