Kein rechtsfreier Raum

04.09.2006  |  Competition, EU and Trade, Handels- & Vertragsrecht, Litigation & Dispute Resolution

Verfahrensanforderungen ergeben sich aus EG-Primärrecht

Anwälte Kristina Wieddekind

 

Der Anwendungsbereich des Vergaberechts ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) formuliert. Eindeutig ist die Dienstleistungskonzession von der vergaberechtlichen Ausschreibungspflicht ausgenommen. Auch Vermögensäußerungen der öffentlichen Hand, wie der Verkauf von Grundstücken oder der Gesellschaftsanteilsverkauf - solange dieser nicht im Zusammenhang mit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags an die betreffende Gesellschaft erfolgt -, unterliegen nicht dem Vergaberechtsregime. Dennoch stellt dieser Bereich keinen rechtsfreien Raum dar. Auch hier unterliegt der Auftraggeber Verfahrensanforderungen, die sich nicht aus dem Vergaberecht, aber aus dem EG-Primärrecht ergeben. Einen Überblick über die Voraussetzungen gibt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH (Az.: C-410/04, "Comune di Bari").

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