Internationale Verträge
Praxisleitfaden
Anwälte Dr. Peter Hofbauer, Dr. Martin Rothermel
Bei internationalen Geschäftsbeziehungen treffen verschiedene nationale Rechtssysteme aufeinander: Sie „kollidieren“. Die Frage ist also, welches Recht zur Anwendung kommt. Die Antwort darauf gibt das sog. internationale Kollisionsrecht oder Internationale Privatrecht (IPR), das innerhalb der EU weitestgehend vereinheitlicht ist – für Geschäftsbeziehungen außerhalb der EU ist das jedoch nicht der Fall. Man sollte bereits bei der Gestaltung der Verträge überlegen, welches Recht gelten soll und dies entsprechend vereinbaren.
In diesem Zusammenhang empfehlen sich weitere Gedanken dazu, welches Gericht über etwaige Streitigkeiten entscheiden soll; genauer: Wie können Sie am besten Ihre Forderungen durchsetzen? Die internationale Zuständigkeit der Gerichte und die Vollstreckung von Urteilen in anderen Ländern sind in der EU ebenfalls weitestgehend vereinheitlicht – für Geschäftsbeziehungen mit Staaten außerhalb der EU gilt das jedoch nicht. Auch diese Fragen werden am besten bereits bei der Vertragsgestaltung durch entsprechende Regelungen beantwortet – gegebenenfalls auch mit der Wahl eines Schiedsgerichts.
Sollten Sie mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen arbeiten, ist darüber hinaus genau darauf zu achten, wie diese im internationalen Geschäftsverkehr wirksam einbezogen werden können und ob die darin enthaltenen Regelungen überhaupt Wirkung entfalten.
Zahlungssicherung ist ein weiteres wichtiges Thema, und der in Deutschland gängige Eigentumsvorbehalt ist im internationalen Geschäftsverkehr nicht immer ein effektives Instrument.
Lieferbedingungen und Gefahrtragungsregeln sind ein weiteres wichtiges Feld für grenzüberschreitende Lieferverträge. Hier bieten sich beispielsweise INCOTERMS an.
Dr. Peter Hofbauer und Dr. Martin Rothermel (beide Taylor Wessing München) erläutern in diesem Praxisleitfaden grundsätzliche Zusammenhänge und geben praktische Hinweise.