Insolvenzschutz von Betriebsrenten bei vereinbarter Altersgrenze von 60 Jahren

14.04.2009  |  Arbeitsrecht

Anwälte Dr. Rajko Herrmann

 

Eine vereinbarte feste Altersgrenze ist für den gesetzlichen Insolvenzschutz verbindlich, wenn bei deren Erreichen gemäß Versorgungszusage im Regelfall mit einem altersbedingten Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und dem Bezug von Betriebsrente zu rechnen ist und die auf diesen Zeitpunkt zugesagten Leistungen Altersversorgungsleistungen i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG sind.

Dr. Rajko Herrmann (Taylor Wessing, Berlin) nimmt zu dem Urteil des BAGs vom 17.9.2008 3 AZR 865/06 Stellung, erschienen im Betriebs-Berater 2009, Heft 16, S. 840.

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