Insolvenzschutz von Betriebsrenten bei vereinbarter Altersgrenze von 60 Jahren
14.04.2009 | Arbeitsrecht
Anwälte Dr. Rajko Herrmann
Eine vereinbarte feste Altersgrenze ist für den gesetzlichen Insolvenzschutz verbindlich, wenn bei deren Erreichen gemäß Versorgungszusage im Regelfall mit einem altersbedingten Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und dem Bezug von Betriebsrente zu rechnen ist und die auf diesen Zeitpunkt zugesagten Leistungen Altersversorgungsleistungen i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG sind.
Dr. Rajko Herrmann (Taylor Wessing, Berlin) nimmt zu dem Urteil des BAGs vom 17.9.2008 3 AZR 865/06 Stellung, erschienen im Betriebs-Berater 2009, Heft 16, S. 840.