Gesetzliche Produktanforderungen
Praxisleitfaden
Anwälte Dr. Martin Rothermel
Die technischen Anforderungen an ein Produkt, insbesondere wie es hergestellt werden muss, kennt jeder Hersteller selbst am Besten; gleiches gilt für die einschlägigen Industrienormen und Fertigungsstandards.
Daneben gibt es aber vielschichtige Anforderungen an den Produktvertrieb, insbesondere solche aus dem Sicherheitsrecht, dem Umweltrecht und dem Kennzeichnungsrecht. Von solchen gesetzlichen Produktanforderungen werden viele Marktteilnehmer oft überrascht.
Zum einen wird dabei nicht mit dem Umfang des verpflichteten Personenkreises gerechnet. Adressat der Pflichten ist nicht etwa zwangsläufig nur ein Hersteller oder Importeur, so dass sich Händler und Abnehmer vermeintlich keine Gedanken zu machen bräuchten. Auch letztere stehen voll in der Pflicht, wenn sie etwa nichtregistrierte REACH-relevante Produkte aus dem außereuropäischen Ausland beziehen, etc.
Zum anderen können die Konsequenzen einer Verletzung des Umweltrechts ausgesprochen weitgehend sein. Unangenehm sind sicher schon die finanziellen Folgen wie Registrierungskosten und Geldbußen. Doch eine solche Rechtsverletzung kann auch schnell in einem vollständiges Vertriebsverbot auf dem europäischen Markt für das Produkt münden, nur weil eine obligatorische Meldepflicht versäumt wurde oder eine Kennzeichnung nicht einmal unvollständig, sondern vielleicht nur in der falschen Reihenfolge angebracht worden ist.
Dr. Martin Rothermel und Dr. Philipp Großkopf (beide Taylor Wessing München) geben einen kurzen Überblick über die besonders vertriebsrelevanten Anforderungen ausgewählter gesetzlicher Produktanforderungen.