Frachtgüterschäden im internationalen Straßen- und Lufttransportrecht

01.05.2006  |  Handels- & Vertragsrecht

Ein Vergleich der Haftung nach dem Montrealer Übereinkommen und der CMR

Anwälte

 

Die CMR hat sich seit ihrem Inkrafttreten am 2. Juli 1961 zum wichtigsten einheitsrechtlichen Regelungswerk für den internationalen Straßengütertransport entwickelt. Die Vereinheitlichung der Haftungsfragen beim grenzüberschreitenden Landtransport war das Hauptziel ihrer Schaffung, da abzusehen war, dass dieser aufgrung der Verkehrsinfrastruktur und des Gemeinsamen Marktes insbesondere innerhalb Europas eine immer bedeutendere Rolle spielen würde.

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