Frachtgüterschäden im internationalen Straßen- und Lufttransportrecht
01.05.2006 | Handels- & Vertragsrecht
Ein Vergleich der Haftung nach dem Montrealer Übereinkommen und der CMR
Anwälte
Die CMR hat sich seit ihrem Inkrafttreten am 2. Juli 1961 zum wichtigsten einheitsrechtlichen Regelungswerk für den internationalen Straßengütertransport entwickelt. Die Vereinheitlichung der Haftungsfragen beim grenzüberschreitenden Landtransport war das Hauptziel ihrer Schaffung, da abzusehen war, dass dieser aufgrung der Verkehrsinfrastruktur und des Gemeinsamen Marktes insbesondere innerhalb Europas eine immer bedeutendere Rolle spielen würde.
Den kompletten Artikel herunterladen (PDF, 891KB)