Facebook-Like-Button und Co. – Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit der Webseitenbetreiber

01.12.2011  |  Informationstechnologie / Telekommunikation

Nach Ansicht der deutschen Datenschutzbehörden verstoßen Webseitenbetreiber bei Einbindung des Facebook-Like-Buttons in ihre Webseiten gegen deutsches Datenschutzrecht. Die Erwägungen der Datenschutzbehörden lassen sich auf eine Vielzahl von in Webseiten eingebundene Drittinhalte übertragen. Das Web 2.0, das auch von der Verknüpfung verschiedener Inhalte lebt, wäre dann in weiten Teilen in Deutschland unzulässig. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass eine Verantwortlichkeit der Webseitenbetreiber zu verneinen ist.

Neue Juristische Wochenzeitschrift, Heft 49/2011

Anwälte Dr. Stefan Alich, Paul Voigt