eNewsletter Corporate Juni 09
23.06.2009 | Corporate
Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Mit dieser Ausgabe möchten wir Sie über das am 29. Mai 2009 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) informieren. Erklärtes Ziel des ARUG ist eine Vereinfachung des Rechts der Kapitalaufbringung bei der Aktiengesellschaft, die Stärkung der Aktionärsrechte in Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, die Bekämpfung missbräuchlicher Aktionärsklagen und die Kostensenkung für Gesellschaften durch den elektronischen Versand von bestimmten Unterlagen. Ebenfalls am 29. Mai 2009 wurde eine Anpassung des deutschen Corporate Governance Kodex beschlossen.