Elektronische Dienstleistungen ohne deutsche Umsatzsteuer, dank Steuervergünstigungsabbaugesetz

30.07.2003  |  Tax , Technology, Media & Telecoms
 

Zanox und Taylor Wessing bieten internationale Kompetenz im E-Business

Die Berliner ZANOX AG, Spezialist für Online-Marketing, erweitert ihre Geschäftstätigkeit in andere EU-Länder. Nach dem erfolgreichen Start in Deutschland, Österreich, Schweiz und England wird demnächst auch eine Niederlassung in Spanien eröffnet. Für den Einstieg in das internationale Geschäft ist dies ein guter Zeitpunkt, denn seit dem 1. Juli gilt neues Umsatzsteuerrecht, das Vereinfachung und Klarheit in eine bisherige Problemzone im Bereich der elektronischen Dienstleistungen bringt. ZANOX hat dafür mit der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing einen sehr kompetenten Berater.

Die ZANOX AG ist ein etablierter Anbieter von Online-Marketing-Systemen.

E-Commerce Unternehmen gewinnen durch die Verlinkung mit Partner-Webseiten einen zusätzlichen Vertriebskanal. ZANOX liefert hierzu die komplette Technologie für die automatische Berechnung der Vergütungen, akquiriert und managt das Netzwerk mit namhaften und führenden Anbietern im Internet wie T-Online, Deutsche Post, Karstadt/Quelle und Strato Medien AG. Die zanox Affiliate Partner bilden eine der größten virtuellen Vertriebsplattformen in Europa. ZANOX expandiert jetzt nach Spanien und greift dabei nunmehr auch in steuerrechtlichen Fragen auf Taylor Wessing zurück. Der auf dem Gebiet des IT-Rechts spezialisierte Berliner Partner der Sozietät, Dr. Mario Mathias Ohle, hat die vierjährige Wachstumsphase von ZANOX maßgeblich mitbegleitet und bereitet zusammen mit einem in steuerrechtlichen Fragen spezialisierten Team von Taylor Wessing die europäische Expansion vor.

"ZANOX hat für den Schritt in das internationale Geschäft den richtigen Zeitpunkt gewählt. Die Neuregelungen des Umsatzsteuergesetzes werden den Start in Spanien erheblich erleichtern," erklärt Dr. Axel Freiherr von dem Bussche, Partner der Sozietät. Kern des neuen Gesetzes ist die Änderung der Bestimmung des Ortes einer auf elektronischem Wege erbrachten Dienstleistung. Vor dem 1. Juli diesen Jahres wurde der Ort der Leistung mit dem Sitz des Anbieters gleichgesetzt, die Rechnung wurde mit deutscher Umsatzsteuer ausgestellt. Ausländische Unternehmen mussten die Umsatzsteuer in einem aufwändigen Vergütungsverfahren bei den zuständigen Behörden zurückfordern. Nach der neuen Regelung entfällt dieses komplizierte Procedere. Die Leistung wird in dem Land ausgeführt, in dem der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Somit fällt im grenzüberschreitenden Online-Dienstleistungsgeschäft mit anderen Unternehmern  keine deutsche Umsatzsteuer an.

"Das neue Gesetz, zu dem die Bundesrepublik wie alle anderen EU-Staaten verpflichtet wurde, schafft endlich Klarheit im internationalen Online-Dienstleistungsgeschäft. Jetzt kann jedes Unternehmen , das elektronische Dienstleistungen in Anspruch nimmt, auf das komplizierte und zeitaufwändige Vergütungsverfahren verzichten, was obendrein noch Liquiditätsvorteile bringt," erklärt Gerhard Herrmann, Steuerberater bei Taylor Wessing.

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