Einheitliches Vorgehen ist gefragt - Zur Zustellung von Vergabekammerentscheidungen
Weniger Chancen als mehr Risiken ergeben sich aus einer neueren Entscheidung des BGH (Beschluss vom 10.11.2009 in Sachen X ZB 8/09), in der sich der Senat mit der Frage befasst hat, welche formellen Voraussetzungen nach der Novellierung an die Zustellung der Vergabekammerentscheidung gem. § 117 Abs. 1 GWB zu stellen sind. Die Problematik des entschiedenen Falls lag darin, dass die Vergabekammer ihre Entscheidung zunächst "vorab" den Beteiligten per Fax übermittelt hat, allerdings verbunden mit der Anforderung eines ausdrücklichen Empfangsbekenntnisses, und einige Zeit später erneut mit einem Zustellungsformblatt (Empfangsbekenntnis nach § 5 Abs. 2 VwZG).
Janka Gass (Taylor Wessing Berlin) und Klaus Willenbruch (Taylor Wessing Hamburg) haben hier zu einen Artikel verfasst, der im März 2010 im Behörden Spiegel, S. 18 erschienen ist.
Anwälte Janka Gass, Dr. Klaus Willenbruch