Die neue Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung

01.06.2010  |  Competition, EU and Trade

Die europäischen Wettbewerbsvorschriften, die vertikale Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Abnehmer betreffen, haben sich geändert.

Die Europäische Kommission hat eine neue Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO, Nr. 330/2010) und begleitend dazu auch neue Vertikal-Leitlinien verabschiedet, welche die bestehenden Vertikal-GVO und Leitlinien zum 1. Juni 2010 ersetzen.

Für Vereinbarungen, die vor dem 31. Mai 2010 geschlossen wurden und die mit der alten, nicht aber mit der neuen Vertikal-GVO übereinstimmen, gilt ein Übergangszeitraum vom 1. Juni 2010 bis Ende Mai 2011.

Anwälte Dr. Marco Hartmann-Rüppel, Dr. Michael Dietrich, Dr. Martin Rothermel

 
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