Die neue Bonusregelung des Bundeskartellamtes in Kartellsachen

01.07.2006  |  Competition, EU and Trade

Am 15. März 2006 hat das Bundeskartellamt eine neue Bonusregelung veröffentlicht und damit die bisherige Bonusregelung aus dem Jahre 2000 ersetzt.

Anwälte Dr. Mario Mathias Ohle, Dr. Stephan Albrecht

 

Das Bundeskartellamt folgt damit dem in einer Reihe von europäischen Mitgliedsstaaten zu verzeichnenden Trend, die bestehenden kartellrechtlichen Kronzeugenrgelungen zu überarbeiten, dabei noch effektiver zu gestalten und durch eine Angleichung an die Kronzeugenregelung der EU-Kommission an die durch die Refrom des europäischen Wettbewerbsrechts geänderten kartellrechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb Europas anzupassen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die neue Regelung und die mit dieser einhergehenden Änderungen, vergleicht sie mit ihrer Vorgängerregelung sowie verwandten Bestimmungen anderer Jurisdiktionen und nimmt eine erste Bewertung der Neuregelung vor.

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