Die Kritik an den Regelungen der Landesplanung ist ernst zu nehmen

05.03.2010  |  Real Estate

Die Regelungen der Landesplanung in Deutschland stehen derzeit unter Beschuss: Auf der einen Seite haben zwei Gerichtsurteile aus Nordrhein-Westfalen für erhebliches Aufsehen gesorgt, da sie zentrale Regelungen des nordrhein-westfälischen Landesraumordnungsprogramms verwarfen. Gleichzeitig droht Ungemach aus Brüssel, da die EU-Kommission am Beispiel der Landesplanungsgesetze in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen die einzelhandelssteuernden Regelungen dieser Gesetze als unvereinbar mit EU-Recht eingestuft hat. Die Kommission weist hierbei darauf hin, dass sich die entsprechenden Regelungen auch in den andesplanungsgesetzen anderer Bundesländer wiederfinden.

Anwälte Dr. Christoph Brandenburg

 
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