Die Haftung des Schiffseigentümers nach dem Bunkerölübereinkommen

01.03.2009  |  Handels- & Vertragsrecht, Logistik & Transport

Anwälte

 

Dieses Kapitel beleuchtet die durch die Bestimmungen des Bunkerölübereinkommens begründete Haftung des Schiffseigentümers für Verschmutzungsschäden. Ausgehend von der Definition des Schiffseigentümers im Sinne des Übereinkommens werden die Grundlagen seiner Haftung und die durch das Übereinkommen eröffneten Haftungsausschlüsse dargestellt. Anschließend erläutern die Autoren die Rückgriffsmöglichkeiten des Schiffseigentümers und abschließend das Konkurrenzverhältnis der Haftungsbestimmungen des Bunkerölübereinkommens zu anderen Rechtsvorschriften.

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