Die europäischen Vorschriften zur Zulassung und Kennzeichnung genetisch veränderter Produkte und die Vorschläge zu ihrer Reform
Obwohl seit 1990 europäische Vorschriften für genetisch veränderte Organismen (im Folgenden: GVO) bestehen, ist ihre Freisetzung seit 1998 infolge eines freiwilligen Zulassungsmoratoriums europaweit zum Stillstand gekommen. Seit Oktober 2002 gilt mit Richtlinie 2001/18/EG ein neuer Rechtsrahmen für die kommerzielle Nutzung der Gentechnik. Daneben hat die Europäische Kommission im Juli 2001 zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die strengere Zulassungsregeln für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel sowie neue Vorschriften zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit genetisch veränderter Produkte vorsehen. Dies gibt Anlass zu einer Darstellung des geltenden Rechtsregimes sowie einer Analyse der Reformvorschläge.
Der Artikel, den Tobias Runge, LL.M. (Taylor Wessing Berlin) zusammen mit Martin Ittershagen, LL.M., zu diesem Thema verfasst hat, ist in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2003, Heft 5, S. 549ff. erschienen.
Anwälte Tobias Runge