Die etwas andere Marke

30.11.2005


In der letzten ausgabe der gate habe ich mich grundsätzlich zur Wichtigkeit des Markenschutzes geäußert. In dieser Ausgabe möchte ich nun etwas näher beleuchten, welche Gegenstände als Marke geschützt werden können.

Anwälte Dr Michael Krämer

 

Die übliche „Marke" dürfte jedem ein Begriff sein. Marken umgeben uns überall. Jedes Produkt ist damit ausgestattet; nicht selten prangt die Marke an unübersehbarer Stelle oder ist sogar so groß gestaltet, dass das eigentliche Produkt dahinter fast verschwindet. Eine Marke muß aber durchaus nicht immer nur aus einer Bezeichnung oder einem Logo bestehen. Dem Markengesetz der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) folgend ist grundsätzlich „alles was eine unterscheidungskräftige Form annehmen kann" schutzfähig. Der Begriff „Form" dürfte dabei, internationalen Regularien, denen auch die VAE beigetreten sind, folgend, weit auszulegen sein, so dass grundsätzlich alles schutzfähig ist, das der Unterscheidung der Waren und/oder Dienstleistungen des einen Anbieters von denjenigen anderer Anbieter fähig ist. Vor diesem Hintergrund eröffnen sich weitreichende Möglichkeiten. Warum, zum Beispiel, sollte eine Marke nicht auch aus einer dreidimensionalen Form bestehen? Oder noch besser, warum sollten nicht auch Geräusche als Marken eingetragen werden können? Oder, um die Frage auf die Spitze zu treiben, wie steht es mit Duftmarken?

Pg 40, Gate 4, 2005

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