Der Architekt als Makler
01.03.2009 | Real Estate
Koppelungsverbot: Die Verknüpfung zwischen einem Grundstückskauf und der Beauftragung eines Architekten ist nicht mehr in jedem Fall unwirksam, so der Bundesgerichtshof in einem jüngst ergangenen Urteil.
Anwälte Dr. Christoph Brandenburg