Der Architekt als Makler

01.03.2009  |  Real Estate

Koppelungsverbot: Die Verknüpfung zwischen einem Grundstückskauf und der Beauftragung eines Architekten ist nicht mehr in jedem Fall unwirksam, so der Bundesgerichtshof in einem jüngst ergangenen Urteil.

Anwälte Dr. Christoph Brandenburg

 
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