DEAG und Sony Music Entertainment gründen GOLD Entertainment und erwerben Mehrheitsbeteiligung an der Manfred Hertlein Veranstaltungs GmbH

23.08.2010  |  Arbeitsrecht, Competition, EU and Trade, Corporate

Anwälte Dr. Marco Hartmann-Rüppel, Dr. Rajko Herrmann, Marc-Oliver Kurth, Dr. Dirk Lorenz, Dr. Gregor Schmid

 

DEAG und SME haben ein Joint Venture für den Bereich Schlager und volkstümliche Musik, die GOLD Entertainment GmbH, gegründet. Die GOLD Entertainment GmbH soll in erster Linie Beteiligungen an anderen Veranstaltungsunternehmen halten.

Kurz nach der Gründung des Joint Ventures hat die GOLD Entertainment GmbH bereits eine Mehrheitsbeteiligung im Umfang von 66,6 % an der Manfred Hertlein Veranstaltungs GmbH in Würzburg, einem renommierten Tourneeveranstalter im Bereich Schlager und volkstümliche Musik, erworben. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Zu den von der Manfred Hertlein Veranstaltungs GmbH betreuten Künstlern zählen unter anderem Hansi Hinterseer, Nicole, Michelle, Claudia Jung, Brunner und Brunner, Konstantin Wecker und Reinhard Fendrich sowie die Liverechte an der Fernsehsendung Musikantenstadl.

Für DEAG und SME bedeutet dieser Schritt eine Weiterentwicklung der bereits bestehenden Kooperation. DEAG bringt dabei ihre langjährige Erfahrung im Live-Entertainment ein und SME verfügt mit Ariola über das erfolgreichste Plattenlabel bei deutschsprachiger Musik. Manfred Hertlein ist seit über 30 Jahren als Konzertveranstalter und Tourneeproduzent erfolgreich im Showbusiness tätig.

Sowohl die Gründung des Joint Venture als auch der Beteiligungserwerb an der Manfred Hertlein Veranstaltungs GmbH stehen noch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die Kartellbehörden.

Taylor Wessing hat DEAG und SME gemeinsam sowohl bei der Gründung des Joint Venture als auch bei dem anschließenden Erwerb der Mehrheitsbeteiligung durch ein Team aus Berlin, München und Hamburg beraten.


Berater DEAG/SME: Taylor Wessing

Marc-Oliver Kurth, LL.M. (Corporate, M&A, Berlin), Dr. Dirk Lorenz (Corporate, M&A, München, gemeinsame Federführung), Dr. Gregor Schmid, LL.M. (IP, Berlin), Dr. Rajko Herrmann (Arbeitsrecht, Berlin), Dr. Marco Hartmann-Rüppel (Kartellrecht, Hamburg), Associates: Timo Fahrion (Corporate, M&A, München), Philipp Ludewig (Kartellrecht, Hamburg)

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