Das Konzernprivileg im Datenschutzrecht

14.12.2011  |  Informationstechnologie / Telekommunikation

Lösungsansätze für einen interessengerechten Datentransfer im Konzern

Ein Konzern ist ein Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen unter einer einheitlichen Leitung zu einer Planungseinheit. Im deutschen Recht finden sich an einigen Stellen besondere gesetzliche Privilegierungen der Tätigkeit von Konzernunternehmen im Verhältnis zu „alleinstehenden“ Unternehmen, ein sog. „Konzernprivileg“. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kennt eine solche Privilegierung dagegen nicht. Es betrachtet verbundene Unternehmen im Verhältnis zueinander nicht als Einheit, sondern als jeweils selbständige „verantwortliche Stellen“ und „Dritte“. Die Übermittlung und die Nutzung personenbezogener Daten von Kunden oder Beschäftigten innerhalb des Konzerns erfordern daher stets die Einwilligung des Betroffenen oder eine ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis. Diese Grundsätze stehen im Widerspruch zum wirtschaftlichen Ziel der Ausnutzung von Effizienz- und Skaleneffekten durch Zentralisierung im Konzern.
Das BDSG liefert derzeit verschiedene Lösungsansätze, die den Datenaustausch zwischen Konzernunternehmen ermöglichen.

Deutscher AnwaltSpiegel, Jahrbuch 2011/2012

Anwälte Thomas Kahl

 
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