Das Freigabeverfahren kann Unternehmen retten
16.08.2006 | Corporate
Mißbrauchsmöglichkeiten durch Anfechtungsklagen wurden verringert
Anwälte Dr. Christian Traichel
Neun Monate nach Einführung des Freigabeverfahrens für Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverträge kann nun eine positive Zwischenbilanz gezogen werden. Die ersten Erfahrungen aus der Praxis zeigen, daß die Absicht des Gesetzgebers zu weiten Teilen aufgegangen ist, insbesondere mißbräuchliche Anfechtungsklagen zu erschweren. Möglich wurde dies durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (Umag) vom 1. November vergangenen Jahres.
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