Das Freigabeverfahren kann Unternehmen retten

16.08.2006  |  Corporate

Mißbrauchsmöglichkeiten durch Anfechtungsklagen wurden verringert

Anwälte Dr. Christian Traichel

 

Neun Monate nach Einführung des Freigabeverfahrens für Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverträge kann nun eine positive Zwischenbilanz gezogen werden. Die ersten Erfahrungen aus der Praxis zeigen, daß die Absicht des Gesetzgebers zu weiten Teilen aufgegangen ist, insbesondere mißbräuchliche Anfechtungsklagen zu erschweren. Möglich wurde dies durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (Umag) vom 1. November vergangenen Jahres.

Der vollständige Artikel steht Ihnen oben als pdf-Dokument zur Verfügung.

Den kompletten Artikel herunterladen (PDF, 317KB)