Bundesarbeitsgericht entscheidet zu Sonderzahlungen trotz Kündigung

07.02.2012  |  Arbeitsrecht

Der Zweck heiligt die Belohnung: In bestimmten Fällen darf die Gratifikation davon abhängig gemacht werden, ob das Arbeitsverhältnis bei der Auszahlung noch ungekündigt besteht.

Anwälte Dr. Kerstin Maria Albers

 
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