Bundesarbeitsgericht entscheidet zu Sonderzahlungen trotz Kündigung
07.02.2012 | Arbeitsrecht
Der Zweck heiligt die Belohnung: In bestimmten Fällen darf die Gratifikation davon abhängig gemacht werden, ob das Arbeitsverhältnis bei der Auszahlung noch ungekündigt besteht.
Anwälte Dr. Kerstin Maria Albers