Buchpreisbindung: Taylor Wessing erringt für buch.de bedeutenden Teilsieg
Bonussysteme auch im Buchhandel weiter möglich / Hauptantrag der Kläger zurückgewiesen
Das OLG Frankfurt hat in einer am 20.07.2004 veröffentlichten Entscheidung sich erstmals nach dem Inkrafttreten des Buchpreisgesetzes im Oktober 2002 mit der Zulässigkeit von Kundenbindungsmodellen im Internetbuchhandel befasst. Die Preisbindungstreuhänder des deutschen Buchhandels hatten Klage eingereicht, da ihrer Ansicht nach die Miles & More Kooperation zwischen buch.de und der Lufthansa gegen die Buchpreisbindung verstieß. Buch.de war dem entgegengetreten, das Landgericht Wiesbaden hatte die Klage in der ersten Instanz vollumfänglich zurückgewiesen. In dem als Musterprozess geltenden Verfahren soll grundsätzlich geklärt werden, welche Grenzen das Buchpreisgesetz Buchhändlern für Prämiensysteme setzt.
Im jetzigen Urteil, Az 11 U (Kart) 2/04, hat der 1. Kartellsenat des OLG Frankfurt den Hauptantrag der Kläger zurückgewiesen. Die buch.de internetstores AG, Münster, darf weiterhin das Miles & More-Kundenbindungsprogramm der Deutschen Lufthansa AG anbieten und gleichzeitig insbesondere nicht von buch.de selbst zuvor vergebene Meilen beim Verkauf preisgebundener Bücher einlösen. Kunden und insbesondere Neukunden können auch in Zukunft bei buch.de Prämienmeilen für alle Einkäufe sammeln und ihre gesammelten Meilen einlösen. Die einzige Einschränkung ergibt sich aus dem Hilfsantrag, dem das OLG stattgab. Meilen, die beim Kauf preisgebundener Bücher bei buch.de erworben wurden, können nicht später dort für den Kauf preisgebundener Bücher eingesetzt werden. Wer jedoch ein Buch kauft und hierfür Meilen erhält, kann diese beim Kauf nicht preisgebundener Artikel, etwa einer CD, einlösen.
Buch.de hält an der Auffassung fest, dass auch der untersagte Teil des Bonussystems vor dem Hintergrund von § 7 Abs. 4 Nr. 1 Buchpreisgesetz zulässig ist. Derzeit wird geprüft, ob das Verfahren weitergeführt werden soll, auch wenn das jetzige Teilunterliegen nur geringe wirtschaftliche Auswirkungen für buch.de hat.
Buch.de wurde vertreten von Dr. Christian Frank und Dr. Nicolai Wiegand, beide Taylor Wessing München, die Preisbindungstreuhänder, die RAe Fuhrmann Wallenfels Binder, Wiesbaden, vertraten sich selber durch Dr. Christian Russ.
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