Betriebsübergang: Offene Fragen zur Informationspflicht nach § 613 a Abs. 5 BGB
Zugleich Besprechung des BAG-Urteils vom 14. Dezember 2006 - 8 AZR 765/05
Anwälte Dr. Sascha R. Grosjean
In dem Artikel geht es im Wesentlichen um folgendes:
Betriebsübergänge scheitern - obwohl sorgfältig geplant - nicht selten deshalb, weil die betroffenen Arbeitnehmer nicht genau genug über dessen Folgen unterrichtet wurden. Dann nämlich können Arbeitnehmer auch noch Monate nach dem Betriebsübergang ihren Widerspruch geltend machen und auf diese Weise zum alten Arbeitgeber zurückkehren. Einen entsprechenden Fall hat das BAG am 14. Dezember 2006 (8 AZR 763/05) entschieden und einem Arbeitnehmer, der 11 Monate nach dem Betriebsübergang erstmals die fehlerhafte Unterrichtung geltend gemacht hatte, die Rückkehr zum ehemaligen Arbeitgeber ermöglicht. Grund: Das Unterrichtungsschreiben hatte nicht zutreffend über die Haftungsverteilung zwischen neuem und altem Arbeitgeber aufgeklärt. Der Beitrag kommentiert die Entscheidung und untersucht insbesondere, ob es wirklich zwingend ist, dass geringfügige Fehler in der Unterrichtung auch nach Monaten noch zu einem Scheitern des Betriebsübergangs führen.
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