BAG: Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers und Interessenkollision eines Betriebsratsmitglieds

29.03.2010  |  Arbeitsrecht

BAG, Urteil vom 10.11.2009 – 1 ABR 64/08

Leitsätze (Bearbeiter)

1. Der Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zu einer personellen Maßnahme i. S. v. § 99 I 1 BetrVG ist nicht formbedürftig und muss nicht ausdrücklich gestellt werden. Es genügt, dass er sich der Mitteilung des Arbeitgebers im Wege der Auslegung (§§ 133, 157 BGB) entnehmen lässt.
2. Ein Betriebsratsmitglied ist bei Angelegenheiten, die es individuell und unmittelbar betreffen, grundsätzlich von seiner Organtätigkeit ausgeschlossen.

Anwälte Dr. Rajko Herrmann

 
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