BAG: Vertragsänderung nach Betriebsübergang - Anfechtungsfrist
01.03.2008 | Arbeitsrecht
BAG, Urteil 7.11.2007 - 5 AZR 1007/06
Anwälte Dr. Rajko Herrmann
Leitsätze
1. § 613 a BGB hindert Arbeitnehmer und Betriebsübernehmer nicht, nach einem Betriebsübergang einzelvertraglich die mit dem Betriebsveräußerer vereinbarte Vergütung abzusenken.
2. Ist eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Abs. 1 1. Alt. BGB) erklärt worden, können andere Anfechtungsgründe nicht nachgeschoben werden.
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