BAG: Fortgeltung von Tarifsteigerungen bei Betriebsübergang
01.02.2008 | Arbeitsrecht
Anwälte Dr. Matthias Kast
BAG, Urteil 19.9.2007 - 4 AZR 711/06.
Leitsätze
1. In einem Tarifvertrag geregelte Rechte und Pflichten, die für das Arbeitsverhältnis auf Grund beiderseitiger Tarifgebundenheit der Arbeitsvertragsparteien gelten, werden bei einem
Betriebsübergang auf einen nicht tarifgebundenen Erwerber nach § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Dies gilt auch, soweit sie zwar in der Vergangenheit geregelt
worden sind, Wirksamkeit jedoch erst zu einem Zeitpunkt entfalten sollen, der nach dem Betriebsübergang liegt.
2. Darin liegt kein Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit des Betriebserwerbers.
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