BAG: Fortgeltung von Tarifsteigerungen bei Betriebsübergang

01.02.2008  |  Arbeitsrecht

Anwälte Dr. Matthias Kast

 

BAG, Urteil 19.9.2007 - 4 AZR 711/06.

Leitsätze

1. In einem Tarifvertrag geregelte Rechte und Pflichten, die für das Arbeitsverhältnis auf Grund beiderseitiger Tarifgebundenheit der Arbeitsvertragsparteien gelten, werden bei einem

Betriebsübergang auf einen nicht tarifgebundenen Erwerber nach § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Dies gilt auch, soweit sie zwar in der Vergangenheit geregelt

worden sind, Wirksamkeit jedoch erst zu einem Zeitpunkt entfalten sollen, der nach dem Betriebsübergang liegt.

2. Darin liegt kein Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit des Betriebserwerbers.

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