BAG: Betriebsübergang – Gründung einer Service GmbH
20.04.2009 | Arbeitsrecht
Anwälte Dr. Matthias Kast
Ein Betriebsteilübergang i. S. v. § 613a BGB liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmen sämtliche Reinigungskräfte mittels Aufhebungsverträge auf eine eigens für diesen Zweck gegründete Service-GmbH „ausgründet“, um sie zeitgleich und nahtlos anschließend im Wege genehmigter Arbeitnehmerüberlassung weiterzubeschäftigen.
Dr. Matthias Kast (Taylor Wessing, Berlin) nimmt zu dem Urteil des BAGs vom 21.5.2008 – 8 AZR 481/07 Stellung, erschienen im Betriebs-Berater 2009, Heft 17, S. 897ff.
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