Anruf des Headhunters erlaubt

01.09.2006  | 

Direktansprache am Arbeitsplatz

 

Der BGH stellt das dienstlich zur Verfügung gestellte Mobiltelefon dem Festnetzanschluss des Arbeitgebers gleich.

Ruft ein Personalberater einen potentiellen Interessenten für eine neue Stelle an, um mit ihm in Kontakt zu treten und ihn für eine bestimmte Stelle zu akquirieren, dann spielt es keine Rolle, ob er auf einem Mobilfunktelefon oder einem Festnetzanschluss anruft.

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