Anrechnungsvorbehalt: Kann der Arbeitgeber übertarifliche Zulagen mit späteren Tariflohnerhöhungen verrechnen?
12.02.2009 | Arbeitsrecht
Anwälte Dr. Matthias Kast
BAG, Urteil vom 27.8.2008 – 5 AZR 820/07
Der Arbeitgeber kann eine übertarifliche Zulage - auch rückwirkend - mit Tariflohnerhöhungen verrechnen, wenn dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Ein entsprechender Anrechnungsvorbehalt ist ohne Weiteres - konkludent - vereinbart und verstößt nicht gegen das Transparenzgebot.
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