Anrechnungsvorbehalt: Kann der Arbeitgeber übertarifliche Zulagen mit späteren Tariflohnerhöhungen verrechnen?

12.02.2009  |  Arbeitsrecht

Anwälte Dr. Matthias Kast

 

BAG, Urteil vom 27.8.2008 – 5 AZR 820/07

Der Arbeitgeber kann eine übertarifliche Zulage - auch rückwirkend - mit Tariflohnerhöhungen verrechnen, wenn dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Ein entsprechender Anrechnungsvorbehalt ist ohne Weiteres - konkludent - vereinbart und verstößt nicht gegen das Transparenzgebot.

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