Anmerkung zum Urteil des BGH vom 11.1.2007 - III ZR 302/05
23.04.2007 | Real Estate
Amtshaftungsansprüche eines Bauträgers wegen unzumutbarer Verzögerung von Grundbucheintragungen (hier: 20 Monate)
Anwälte
Dr. Amin Hutner verfasste eine Anmerkung zum Urteil des BGH vom 11.1.2007 - III ZR 302/05 -, in dem der BGH die Möglichkeiten des Betroffenen erweitert hat, erfolgreich Amtshaftungsansprüche gegen die öffentliche Hand wegen unzumutbarer Verzögerung von Grundbucheintragungen durchzusetzen.
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