Anmerkung zum Urteil des BGH vom 11.1.2007 - III ZR 302/05

23.04.2007  |  Real Estate

Amtshaftungsansprüche eines Bauträgers wegen unzumutbarer Verzögerung von Grundbucheintragungen (hier: 20 Monate)

Anwälte

 

Dr. Amin Hutner verfasste eine Anmerkung zum Urteil des BGH vom 11.1.2007 - III ZR 302/05 -, in dem der BGH die Möglichkeiten des Betroffenen erweitert hat, erfolgreich Amtshaftungsansprüche gegen die öffentliche Hand wegen unzumutbarer Verzögerung von Grundbucheintragungen durchzusetzen.

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