Amtshaftung der Kommission im Fusionskontrollverfahren
Besprechung der Entscheidung des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-351/03
Anwälte Dr. Marco Hartmann-Rüppel
Am 11. Juli 2007 hat das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) erstmals einer Schadensersatzklage, gestützt auf die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft für das Handeln ihrer Organe nach Art. 288 II EG wegen eines formalen Fehlers im Fusionskontrollverfahren, stattgegeben. Anlass der Klage war die rechtswidrige Untersagung eines Zusammenschlusses, der Übernahme von Legrand durch Schneider Electric, durch die Europäische Kommission. Nach Ansicht des EuG habe die Europäische Komission bei ihrer Entscheidung die Verteidigungsrechte von Schneider Electric missachtet und damit gegen Art. 18 I und III Fusionskartellverordnung (FKVO) verstoßen. Das EuG wertete dies als nicht zu rechtfertigenden Rechtsverstoß der Kommission, der einen Schadensersatzanspruch begründen kann.
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