§ 63 GWB 1/09 Energieunternehmen, Grundrechtsfähigkeit, Beschwerdebefugnis, Beiladung, Rechtswegerschöpfung
01.10.2009 | Competition, EU and Trade, Planungs- & Umweltrecht
Kurzkommentar zu BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 1 BvR 1731/05 (BGH), WM, 1761
Anwälte
Leitsätze
1. Mehrheitlich von der öffentlichen Hand beherrschten Stromversorgungsunternehmen in Privatrechtsform fehlt es an der Grundrechtsfähigkeit.
2. Der Grundsatz der Rechtswegerschöpfung erfordert es auch für Nicht-Verfahrensbeteiligte eines kartellrechtlichen Verwaltungsverfahrens, im Falle der Ablehnung einer beantragten Beiladung zunächst Beschwerde gem. § 63 Abs. 2 GWB einzulegen.
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