Stefan Feckl, LL.M. – Partner
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Stefan Feckl ist auf die Bereiche Bank- und Bankaufsichtsrecht sowie die darlehensbasierte Unternehmensfinanzierung spezialisiert und berät in- und ausländische Mandanten (z. B. länderübergreifend ausgerichtete Institutsgruppen und deren Gesellschafterkreise) im deutschen Rechtsumfeld. Seine Praxis umfasst unter anderem die Beratung bei der Gründung oder dem Erwerb von Instituten und deren rechtliche Begleitung im operativen Geschäft (z. B. bei der Entwicklung/Einführung neuer Produkte oder bei grenzüberschreitend nach Deutschland angebotenen Bank- und Finanzdienstleistungen). Stefan Feckl berät darüber hinaus Unternehmen und deren Gesellschafter bei der darlehensbasierten Um- oder Neufinanzierung.
Stefan Feckl studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen, Christchurch (Neuseeland) und Johannesburg (Südafrika) sowie Wirtschaftswissenschaften an der Universität Göttingen. Im Jahr 2000 begann Stefan Feckl seine berufliche Laufbahn bei der KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft AG und führte diese ab dem Jahr 2002 bei der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fort. Im Jahr 2003 wurde ihm nach Absolvierung eines Master-Studiengangs im internationalen Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität von Pretoria (Südafrika) der Titel eines „Legum Magister“ (LL.M.) verliehen. Im Jahr 2010 schloss sich Stefan Feckl als Partner der Sozietät Taylor Wessing in Frankfurt am Main an.
Stefan Feckl ist Autor einer Reihe von Fachartikeln und regelmäßiger Referent von Fachvorträgen.