Dr. Oliver Klöck – Partner

Oliver Kloeck

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D-40213 Düsseldorf

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Oliver Klöck ist spezialisiert auf das öffentliche Wirtschaftsrecht mit besonderen Schwerpunkten in der regulatorischen Beratung im Gesundheitswesen, im Umweltrecht sowie im nicht-immobilienbezogenen öffentlichen Recht. Auf dem Gesundheitssektor berät er insbesondere Krankenkassen, Krankenhäuser und größere Arztpraxen in allen regulatorischen Fragen, vor allem im Zusammenhang mit der Zulassung zur medizinischen Versorgung sowie bei der Gestaltung von Kooperations- und Outsourcing-Modellen. Hierbei liegen seine Schwerpunkte im Krankenhausrecht, dem Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie dem Vertragsarzt- und ärztlichen Berufsrecht.

Im Umweltrecht berät Oliver Klöck größere und mittelständische Unternehmen sowie die öffentliche Hand insbesondere in Fragen des Abfall- und Bodenschutzrechts sowie im produktbezogenen Umweltrecht. Im Privatisierungsbereich ist er in großen Projekten zur Gestaltung von Public Private Partnership (PPP)-Modellen auf verschiedenen Feldern der öffentlichen Infrastruktur tätig, besonders im Krankenhausbereich, in der Entsorgungswirtschaft und auf dem IT-Sektor. Ferner berät Oliver Klöck die öffentliche Hand sowie große und mittelständische Unternehmen – häufig im IT- und Hochsicherheitsbereich – im Haushaltsrecht, Zuwendungsrecht und öffentlichen Preisrecht sowie internationale Unternehmen im Glücksspielrecht.

Bis 1990 studierte Oliver Klöck Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Danach arbeitete er zunächst als Redakteur, als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität zu Köln, als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Köln sowie in der Abfallwirtschaft. Im Jahre 2002 legte er in Düsseldorf sein zweites juristisches Staatsexamen ab. Nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt begann er im gleichen Jahr seine Tätigkeit bei Taylor Wessing. Hier gehört er der Practice Area “Planungs- und Umweltrecht” sowie den Industry Groups „Life Sciences & Healthcare“ und “Energy & Environment” an.

Oliver Klöck veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge. Neben einer umfangreichen Monographie über Rechtsfragen der Abfallverbrennung hat er zahlreiche Aufsätze publiziert und hält regelmäßig Vorträge, insbesondere zu Fragen des Gesundheitsrechts und des Umweltrechts. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften für Verwaltungsrecht und Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein sowie der Gesellschaft für Umweltrecht.  

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