Dr. Michael Dietrich – Partner
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Michael Dietrich berät zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts, insbesondere in den Bereichen Fusionskontrolle, Kartellverfahren, Missbrauchskontrolle und vertragliche Wettbewerbsbeschränkungen. Er hat namhafte Mandanten in zahlreichen Verfahren vor dem Bundeskartellamt und der EU-Kommission sowie vor nationalen und europäischen Gerichten vertreten. Zu seinen Schwerpunkten gehört die Beratung von Unternehmen aus den Bereichen Medien und Technologie, Finanzdienstleistungen und Private Equity, Baustoffe, Chemie, Luftfahrt, Touristik und Einzelhandel. Zudem verfügt er über einschlägige Erfahrung bei der Koordinierung von Kartell- und Fusionskontrollverfahren mit US-Bezug.
Michael Dietrich studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und der University of Pennsylvania Law School in Philadelphia, USA. Seine juristischen Staatsexamina absolvierte er 1997 in Bonn und 1999 in Koblenz. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter war er bei Professor Dr. Karsten Schmidt am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn tätig. Er promovierte bei Professor Dr. Ulrich Huber zur kartellrechtlichen Missbrauchsaussicht. Einen Teil seines Referendariats verbrachte er im Kabinett des deutschen Richters am Europäischen Gericht in Luxemburg.
Zwischen 1999 und 2007 arbeitete Michael Dietrich bei einer anderen führenden internationalen Sozietät in Köln und Washington D.C., bevor er Mitte 2007 in das Düsseldorfer Büro von Taylor Wessing eintrat.
Michael Dietrich ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht. Er hält regelmäßig Vorträge und veröffentlicht Artikel zu den verschiedenen Bereichen des Kartellrechts und der Fusionskontrolle.