Dr. Matthias Kast – Partner

Matthias Kast

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D-10117 Berlin

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Matthias Kast berät schwerpunktmäßig Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts (Individual- und Kollektivarbeitsrecht). Matthias Kast besitzt besondere Erfahrungen in der Arbeits- und Dienstvertragsgestaltung, der Vorbereitung und Abwicklung von Outsourcing-Vorhaben, der Gestaltung und Umsetzung von personellen Rationalisierungsmaßnahmen (einschließlich Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Einigungsstellenverfahren und Führung von (Massen-)Kündigungsschutzprozessen), sowie in der tarifrechtlichen Beratung von Arbeitgebern einschl. Begleitung bei Verbandsaustritten, Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Regelungsabreden und umsetzenden Individualvereinbarungen. Daneben betreut er arbeitsrechtliche due diligence-Prüfungen.

Nachdem Matthias Kast (geb. 1965 in Mannheim) 1991 in München das erste Staatsexamen abgelegt hatte, promovierte er 1993 an der LMU München und legte ein Jahr später das 2. Staatsexamen ab. Anschließend verbrachte er drei Monate bei einer New Yorker Anwaltskanzlei und begann am 01.01.1995 als Rechtsanwalt im Berliner Büro von Taylor Wessing und baute dort das lokale Arbeitsrechtsteam auf. Matthias Kast ist seit 1998 Partner der Sozietät.

Matthias Kast ist seit 1998 Fachanwalt für Arbeitsrecht, veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge und hält diverse arbeitsrechtliche Seminare zu arbeitsrechtlichen Themen. Er ist Mitglied und Referent in der European Employment Lawyers Association (EELA) sowie der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im DAV.

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