Dr. Klaus Willenbruch – Partner
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Dr. Klaus Willenbruch ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Schwerpunktmäßig betätigt er sich auf dem Gebiet des Wirtschaftsverwaltungsrechts, insbesondere in den Bereichen Vergabe- und Subventionsrecht, Bau- und Umweltrecht sowie dem Recht der Regulierung wirtschaftlicher Tätigkeit. Zu seinen Mandanten zählen im wesentlichen Unternehmen aus den Sektoren Verkehrs- und Infrastruktur, Abfall- und Abwasser, Wasser und Energie, Gesundheitswesen und Wohnungsbau sowie Wirtschaftsförderung. Er vertritt sowohl die öffentliche Hand wie Unternehmen des Privatrechts. Seine Tätigkeit umfasst die Beratung und außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung.
Dr. Willenbruch hat in den Jahren 1975 und 1977 die beiden juristischen Staatsexamina in Hamburg abgelegt und hat einen Teil seiner Referendar-Ausbildung bei Rechtsanwalt Hausmann in Johannisburg/Südafrika verbracht. Eineinhalb Jahre war er Assistent an der Universität Hamburg. Seit 1979 ist er Partner.
Dr. Klaus Willenbruch veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge auf dem Gebiet des Wirtschaftsverwaltungsrechts, insbesondere in dem Vergaberecht. Er ist Herausgeber des Kompakt Kommentars „Willenbruch/Bischoff Vergaberecht“. Er ist Mitglied in der Deutsch-Britischen Juristengesellschaft.
Muttersprache: deutsch, englisch fließend in Wort und Schrift.
