Dr. Kai Westerwelle – Partner

Kai Westerwelle

Senckenberganlage 20-22
D-60325 Frankfurt am Main

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Kai Westerwelle berät nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des IT-Rechts, insbesondere im Hinblick auf die verschiedenen Lizenzmodelle, unterschiedliche Arten von Serviceverträgen, OEM, F&E, Beschaffungswesen, Datenschutz und andere regulatorische Anforderungen, E-Commerce und Multimediarecht, elektronische Bezahlsysteme, Open Source Anforderungen sowie Telekommunikationsrecht. Daneben hat er eine erhebliche Anzahl von nationalen und internationalen Restrukturierungsmaßnahmen und Outsourcingvorhaben, auch in besonderen Beschränkungen unterliegenden Wirtschaftsbereichen, wie beispielsweise Banken und Versicherungen, sowie viele M&A Transaktionen und IPOs begleitet.

Kai Westerwelle studierte an den Universitäten Bonn und Lausanne/Schweiz und absolvierte sein Referendariat in Aachen, Speyer und Toronto/Kanada. Er arbeitete sodann als Assistent an der Universität Trier, wo er 1996 zum Dr. jur. promovierte. Nach Stationen bei Clifford Chance Pünder und Freshfields Bruckhaus Deringer in Frankfurt und San Francisco/USA wurde er 2003 Partner unserer Sozietät.

Kai Westerwelle ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen, schwerpunktmäßig in den Bereichen Wettbewerbsrecht, anwaltliches Berufsrecht und insbesondere Recht der Informationstechnologie und Multimediarecht. Er hält regelmäßig Vorträge bei Fortbildungsveranstaltungen, Seminaren, nationalen und internationalen Kongressen und gibt Vorlesungen an Universitäten. Er ist aktives Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI), der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) und der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung (DAJV).

Kai Westerwelle ist Vorsitzender bzw. Mitglied des Aufsichtsrates verschiedener Unternehmen in den Bereichen Technologie und Venture Capital.

Er spricht fließend Englisch und Französisch in Wort und Schrift.

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