Dr. Kai Greve – Partner
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Kai Greve ist als Fachanwalt für Steuerrecht spezialisiert in dem Bereich des Steuer- und Gesellschaftsrechts sowie des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts. Er berät Unternehmen und Unternehmer bei der Optimierung von Unternehmensstrukturen, Umwandlungen, Nachfolgeregelungen und steuerlichen Fragen von Erbrechtsgestaltungen. Zusätzlich vertritt er Unternehmen und Privatleute bei gesellschafts- und steuerrechtlichen Streitigkeiten sowie in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren.
Nach dem Studium der Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaft in Köln und Hamburg begann Kai Greve seine praktische juristische Tätigkeit 1988 in Hamburg. Neben seinem Studium war er zwischen 1976 und 1985 als EDV-Spezialist für IBM und andere Unternehmen tätig. Die Promotion erfolgte 1987.
Kai Greve veröffentlicht in regelmäßigen Abständen. Er ist zudem Co-Autor in dem Formularkommentar von Engl, Formularbuch Umwandlungen (2004) und dem Handbuch Unternehmensnachfolge (2004).
Muttersprache: deutsch. Fließend in englisch und dänisch.