Dr. Christoph Brandenburg – Partner
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Christoph Brandenburg ist auf das öffentliche Wirtschaftsrecht/Verwaltungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung von Unternehmen aus der Immobilienbranche im öffentlichen Bau- und Planungsrecht und Umweltrecht. Hierbei begleitet er Investoren, Projektentwickler und Grundstückseigentümer beim Grundstückskauf, der Durchführung der notwendigen Planungsverfahren (Raumordnung, Bauleitplanung, Baugenehmigung) bis zum Abschluss der in vielen Fällen mit den Behörden abzuschließenden Verträgen (städtebauliche Verträge, Erschließungsverträge, Sanierungsvereinbarungen). Ein weiterer Branchenschwerpunkt ist die Beratung von Unternehmen im öffentlichen Medienrecht/Rundfunkrecht.
Christoph Brandenburg begann nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Regensburg seine anwaltliche Tätigkeit 1997 in München und war von 1999 bis 2003 Syndikus in der Rechtsabteilung eines großen Logistikkonzerns. 2001 schloss er seine Promotion am Regensburger Lehrstuhl für Verwaltungsrecht bei Prof. Manssen ab. Ab 2003 arbeitete er in einer großen Münchner Wirtschaftskanzlei und ist seit 2006 Partner in unserem Münchner Büro.
Christoph Brandenburg ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zum öffentlichen Recht. Er ist Mitherausgeber und Co-Autor von „Upmeier/Brandenburg, Das neue BauGB 2006“ (Werner-Verlag, 2007) sowie „Brandenburg/Schwemer, Das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (Verlag Jehle, 2005). Er ist Mitglied in der „Gesellschaft für Umweltrecht“ sowie der „Bundesvereinigung öffentliches Recht“.
Muttersprache: deutsch. Fließend in englisch in Wort und Schrift