Dr. Burkhard Frisch, LL.M. (University of California, Davis) – Partner

Burkhard Frisch

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Burkhard Frisch ist spezialisiert auf die umfassende Rechtsberatung bei der Strukturierung und Implementierung von grenzüberschreitenden Transaktionen, insbesondere die Begleitung internationaler Investoren bei ihren Investments in Deutschland. Im Fokus seiner Tätigkeit stehen sowohl M&A als auch Transaktionen auf der Schnittstelle zwischen Gesellschafts- und Immobilienrecht einschließlich der Finanzierung von Akquisitionen. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Beratung von nationalen und internationalen Mandanten bei der Bildung von Joint Ventures. Daneben berät Burkhard Frisch im Zusammenhang mit Privatisierungen, insbesondere von Krankenhäusern und Pflegeheimen. Zu seinen Mandanten zählen namhafte internationale und nationale Unternehmen sowie die öffentliche Hand.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Berlin promovierte Burkhard Frisch an der Freien Universität Berlin und erwarb einen LL.M. Abschluss an der University of California, Davis. Er ist sowohl in Deutschland (seit 1997) als auch in Kalifornien (seit 1999) als Rechtsanwalt zugelassen.

Sprachen: Deutsch (Muttersprache), Englisch.

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