Andreas Max Haak – Partner
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Andreas Haak berät Mandanten zu allen Fragen des EU-, Vergabe-, Beihilfe- sowie Außenwirtschaftsrechts. Neben Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden vertritt er namhafte nationale und internationale Unternehmen. Seine Tätigkeit umfasst dabei auch die Wahrnehmung der Interessen der Mandanten vor den nationalen und europäischen Gerichten, der Europäischen Kommission und den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen. Er verfügt über große Projekterfahrung bei der Strukturierung von PPP-Modellen sowie im Bereich Outsourcing und Privatisierungen. In Unternehmenstransaktionen hat er insbesondere zu Fragen des Vergabe-, Beihilfe- und Außenwirtschaftsrechts umfassend beraten. Daneben berät er Mandanten zu Fragen der Compliance.
Andreas Haak studierte Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaft. Er war im Europäischen Parlament in Brüssel und Straßburg sowie zudem für eine internationale Sozietät in Brüssel und Düsseldorf tätig. Seit 2003 ist er Partner der Sozietät Taylor Wessing.
Andreas Haak ist Mitglied des Ausschusses Europa sowie Europäisches Vertragsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer und des Beirats im European Doctorate for Law and Economics Programm. 2004 wurde er in das Expertennetzwerk der Europäischen Kommission zum europäischen Vertragsrecht berufen. Er ist Autor zu den Vergabeverfahrensarten in einem angesehenen Kommentar, veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften sowie Wirtschaftsnachrichten und hält Vorträge zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten. Zudem doziert er regelmäßig zum Europa-, Vergabe- und Beihilferecht an der Universität Köln.